"Man sollte die Verantwortung, die einem auferlegt ist, wahrnehmen und alle Möglichkeiten, die man finanziell hat nutzen, um zu helfen."

Dr. h. c. Manfred Lautenschläger

Antragstellung


Förderanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Über Anträge wird in einem zweistufigen Verfahren entschieden, so dass Ihr Anliegen schnell und fokussiert bearbeitet werden kann. Bevor Sie einen formellen Antrag einreichen bitten wir daher zunächst um eine Skizze, die die Projektidee und Finanzierung kurz zusammenfasst. Auf dieser Grundlage entscheidet dann die Geschäftsführung, ob eine vollständige Bewerbung sinnvoll ist. Über welche Angaben die Projektskizze und Förderantrag Auskunft geben sollen, entnehmen Sie bitte dem ‚Leitfaden Förderverfahren’:

Förderanträge schicken Sie bitte an: Manfred Lautenschläger Stiftung | c/o Jürgen Dernbach | Rechtsanwaltskanzlei Tiefenbacher & Partner | Im Breitspiel 9 | 69126 Heidelberg | Telefon: 06221-311340 | dernbach-aet-tiefenbacher-punkt-de

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